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AGB

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Allgemeine Geschäfts und Lieferbedinungen


Geltung :


Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz AGB genannt) gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden, soweit nicht
ausdrücklich davon abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. Die
nachfolgenden Geschäfts und Lieferungsbedingungen treten ab 1.1. 2020 in Kraft. Alle ab
1.1.2020 erteilten Aufträge, Geschäfts und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen erfolgen unter ausdrücklicher und
unwiderruflicher Anerkenntnis unsere „ Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen“.
Mündliche Zusagen die nicht schriftlich von Infinity Stone OG bestätigt wurden, gelten als
schwebend unwirksam.


Angebote und Vertragsabschluss:


Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Fa. Infinity Stone OG legt auf Anfrage
ein schriftliches, (entgeltliches) unverbindliches Angebot. Dieses Angebot ist 2 Wochen
gültig. Eine Änderung der Kalkulationsunterlagen durch Kunden, führt zur entsprechenden
Änderung des Angebots. Eine Angebotslegung verpflichtet die Fa. Infinity Stone OG nicht
zur Annahme des Auftrages und Durchführung der aufgeführten Leistungen. Prospekte,
Anzeigen sind nur maßgeblich, alle Angebote werden individuell bearbeitet. Bei
Angebotslegung benutzte Fotos sind als Beispielfotos zu betrachten.
Materialien, Muster und Mindestmenge (Berechnungsmenge) und
Reklamationen:
Wir sind bemüht, genau nach Muster zu liefern. Kleine Abweichungen sind jedoch bei
Natursteinprodukten unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht zu Ersatzansprüchen.
Bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfen, Einschüsse,
Schattierungen, Poren, Einsprengungen usw. stellen keine Mängel dar, sondern sind in der
Natur der Produkte gelegene Eigenschaften. Sogar Lager, lose Adern, kleine Sprünge, offene
und poröse Stellen können nicht als Wertminderung des Natursteines anerkannt werden.
Diesbezügliche Reklamationen werden nicht akzeptiert. Auf Maß bestellte Waren werden
nicht zurückgenommen. Bereits verarbeitete Ware ist nicht reklamationsfähig. Bei nicht
Montage/Verlegung unsererseits muss die Ware vor Entladung begutachtet werden und
etwaige Transportschäden dem LKW- Fahrer gemeldet werden und im
Frachtbrief/Lieferschein bemerkt werden. Der Kunde hat kein Recht, die Abnahme, Lieferung
und Leistungen grundlos oder wegen geringfügige Mängel abzulehnen. Die Gewährleistung
erlischt, wenn der Kunde Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht
befolgt, Teile überanstrengt oder den Liefergegenstand nachlässig behandelt. Soweit eine
fachgerechte Behebung von Mängeln im Stein erfolgen kann und von Fa. Infinity Stone OG
vorgenommen wird, sind die Produkte dadurch als mangelfrei anzusehen.
Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese uns innerhalb
von 6 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden, sie berechtigen jedoch
nicht zur Hinausschiebung der vereinbarten Zahlungen oder zu Kürzungen. In keinem Fall
wird Ersatz über den berechneten, reinen Warenwert hinaus geleistet. Wir Haften nicht für
Folgeschäden, Verdienstentgang, Schaden aus Betriebsunterbrechungen oder aus
resultierende Schadensersatzansprüchen.
Verpackung, Transport und Gefahrenübergang
Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme gegen Vergütung
erfolgt nicht, ausgenommen Euro und Korbpaletten wobei der Käufer für Rückstellung zu
sorgen hat. Der Transport einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und
Rechnung des Kunden.
Lieferung
Die Übernahme erfolgt ab Werk Sopron (EXW Sopron, Incoterms 2010). Alle anfallenden
Versand- Lieferkosten werden gesondert verrechnet. Längen, Breiten und Stärken sind ca.
Angaben, welche durch die Ö-Norm 2213geregelt sind und daher im entsprechenden
Toleranzbereich kein Grund zur Beanstandung sind.
Lieferfristen und Leistungserbringung
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all
seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Unser
Unternehmen ist nicht verpflichtet, Arbeiten, die in den Bereich anderer Gewerbe fallen,
vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser und Stromanschlüsse durch die dazu befugten
Gewerbetreibenden vorzunehmen), es sei denn, dass dies bereits bei Auftragserteilung
schriftlich vereinbart wird. Die im Angebot und Auftragsbestätigung bekannt gegebene
Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten, dies
sind z. B.: Nichteinhaltung der Lieferfristen oder fehlerhafte Lieferung unsere Rohsteine
durch unseren Lieferanten, Maschinenbruch, bei Krankheitsfällen mehrere Mitarbeiter und
andere Fälle höhere Gewalt. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete
Lieferung sind ausgeschlossen. Sollten Termine nicht haltbar sein, werden wir die Kunden
rechtzeitig informieren und einen Ersatztermin vorgeschlagen. Soweit Lieferung und Leistung
teilbar sind, können sie auch in Teilen erbracht werden. Infinity Stone OG ist diesem Fall
berechtigt, für jede Teilleistung/Teillieferung getrennt Rechnung zu legen. Für die sichere
Verwaltung der angelieferten und am Leistungsort gelagerten Material und Geräte ist der
Kunde allein verantwortlich. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer
Arbeiten und daraus resultierender Kostenerhöhungen von mehr als 15 % ergeben, werden
wir Sie unverzüglich verständigen. Der Kunde sorgt rechtzeitige Einbringung für alle für die
Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen. Wird die Ausführung des
Auftrages nach Vertragsabschluss durch den Kunden verhindert, so ist die Fa. Infinity Stone
OG berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Feste
Zusagen und Liefertermine werden gesondert vereinbart. Der von uns spätestens 14 Tage
vorher bekannt gegebene Liefertermin gilt als fixiert, wenn der Kunde diesen Termin nicht
binnen acht Tagen nach Mitteilung durch uns schriftlich widersprochen hat. Ist der Kunde zu
diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Übernahme der Lieferung nicht die
entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gilt die Leistung bzw. das
Werk mit Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als vom Kunden übernommen
bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten wie z.B.
Bankspesen, Lagerkosten zu angemessenen Preisen (Speditionstarif) zu Lasten des Kunden.
Der Kunde hat jede Änderung seiner Anschrift bzw. der Zustelladresse des jeweiligen
Auftrages dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die zuletzt
bekannte Adresse für alle von uns oder in unserem Auftrag von Dritten (Speditionen oder
Frächter) durchgeführten Zustellungen. Aufwendungen zur Anschriftermittlung trägt der
Kunde.
Ausführung:
Die Ausführung erfolgt nach den Richtlinien der betreffenden Ö-Normen. Bei Naturstein sind
Farb- und Strukturabweichungen gegenüber dem vorgelegten Muster lt. ÖNORM B 2213,
sowie materialtypische Stiche und Risse kein Reklamationsgrund. Zusätzliche Leistungen
werden getrennt abgerechnet. Strom, Wasser, vom Auftraggeber zu besorgende Waren sind
unentgeltlich bereit zu stellen. Räume müssen frei von Schutt und anderen Materialien sein.
Falls dies nicht gegeben ist stellt die Fa. Infinity Stone OG die benötigte Zeit in Rechnung.
Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen das es zu keiner Behinderung von anderen
Handwerkern kommt. Abgesperrte Flächen dürfen nicht betreten werden. Der Auftraggeber
ist verpflichtet der Fa. Infinity Stone OG den kürzesten/einfachsten Weg zum Erfüllungsort zu
gewähren oder zu ermöglichen. Vom Auftraggeber bereitgestellte Ware muss Raum nahe
(max.10m ) vom Verleg/Montageort gelagert sein. Für bauseits bereitgestellte Waren wird
keine Haftung für Beschädigungen übernommen. Die Ausführung der Leistung kann vom
Personal der Firma Infinity Stone OG oder von beauftragten Dritten (Subfirmen) erfolgen.
Die Beauftragung von Dritten (Subfirmen) benötigt keine gesonderte
Vereinbarung/Genehmigung mit dem Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet
Restmaterialien zurückzunehmen. Im Falle einer Rücknahme behalten wir es uns vor
Manipulationsspesen zu verrechnen.
Rücktrittsrecht:
Bei Annahme eines Auftrags behalten wir uns das Recht vor, innerhalb von 5 Werkstagen
schriftlich zurückzutreten. Weiters ist Infinity Stone OG berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Kunde verzögert die Ausführung der Lieferung oder
Beginn/Weiterführung der Leistung. Falls Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des
Kunden entstanden sind oder ein Insolvenzverfahren einer Vertragspartei eröffnet wird. Im
Falle des Rücktritts vom Vertag bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und zur Zahlung
fällig.
Preise und Zahlung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise sowie die Zahlung gelten,
sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gemäß Auftragsbestätigung.
Unsere genannten Preise sind Nettoverkaufspreise und verstehen sich unverpackt ab Werk
Wien, wenn nicht anders vereinbart, autoverladen.
Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern
sich Maß, Anzahl, Gewicht, Bearbeitung u. a. so bleibt Firma Infinity Stone OG zu einer
entsprechenden Änderung des Preises berechtigt und nach VOB DIN 18332 bzw. der gültigen
Ö-Normen abzurechnen. Jegliche Informationen über Preise, Materialien, Lieferbedingungen,
etc. sind vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Die Zahlungen
folgen gemäß der in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung. Bei Auftragserteilung
wird eine Akontozahlung von 40% der Auftragssumme fällig. Ohne Akontozahlung kann
nicht mit der Produktion/Verlegung begonnen werden.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die
Durchführung der Lieferung und/oder Leistung durch Firma Infinity Stone OG. Bei
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Firma Infinity Stone berechtigt,
jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitgehende
Ansprüche von Firma Infinity Stone OG auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie
Schadenersatz bleiben uns vorbehalten (bei Standardwaren eine Stornogebühr von 15 % bzw.
bei Sonderanfertigungen eine solche von 30 %) der Auftragssumme zu verlangen. Wurde mit
der Produktion bereits begonnen, stehen dem Unternehmer darüber hinaus alle Ansprüche
gemäß § 1168 ABGB zu. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Firma Infinity
Stone berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen
gleichermaßen. . Falls keine Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, hat die Zahlung
binnen maximal 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 9% berechnet.
Außerdem sind wir berechtigt, pro erfolgter Mahnung Spesen in Höhe von € 20.- zu
verrechnen. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros zur Eintreibung offener
Forderungen ist der Kunde verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten und Spesen zu
bezahlen.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller gelieferten
Waren, so das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst untergeht, wenn alle
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Durch die Verarbeitung unseres
Materials neu entstandenen Waren gelten für uns hergestellt und gehen in unseren Besitz
über, wenn sie auch beim Käufer eingelagert sind. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
unsere Ware, der daraus entstehenden Gegenstände oder Forderung vor Bezahlung unsere
Ware ist ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, uns sofort mitzuteilen.
Geistiges Eigentum:
Sämtliche Pläne, Dokumente und Unterlagen, die von uns gestaltet wurden, sind unser
geistiges Eigentum und bedürfen zur Verwendung durch den Kunden oder durch Dritte der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. An Bauplänen, Fotos, Abbildungen, Angeboten und
ähnlichen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Rechte, insbesondere das Eigentums- und
Urheberrecht, ausdrücklich vor; diese dürfen Dritten nur nach vorheriger ausdrücklicher
Zustimmung von uns zugänglich gemacht werden. Über Verlangen von uns sind sämtliche
Unterlagen auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzustellen. Sämtliche von uns
ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser
geistiges Eigentum. Bei Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung
einer Abstandsgebühr in Höhe von 25% der Angebotssumme berechtigt.
Datenschutz:
Sämtliche Daten, die wir für die üblichen Geschäftsprozesse benötigen (Bestellungen,
Lieferungen, Rechnungen) werden in unseren Systemen zur Abwicklung des Geschäfts
gespeichert. Es folgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, außer soweit für die Erbringung
der Leistungen bzw. zur Erfüllung von Lieferungen durch den Anbieter benötigt oder
aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. (z. B. externe Transportunternehmen). Dafür
bestehen gesonderte Datenschutzvereinbarungen. Ihre Daten werden nicht für
Marketingzwecke genutzt. Sie erklären sich beriet Fotos von fertiggestellten Produkten und
Arbeitsablauf für Werbezwecke (z.B. Internetseite. Sozial Medien) zu Verfügung zu stellen.
Ihre Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist oder, wenn keine gesetzliche
Verpflichtung besteht, bis zum Ende der Auftragsabwicklung gespeichert. Davon unberührt
besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung oder das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit. Jegliche Informationen über Preise, Materialien, Lieferbedingungen,
etc. sind vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung diese AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, betrifft
dies die Geltung der übrigen Regelungen dieser AGB nicht. In einem solchen Fall ist die
unwirksame Regelung durch eine zulässige und wirksame Regelung zu ersetzen, die nach
ihrem Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht Wien vereinbart. Für alle
Streitigkeiten gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die
Anwendbarkeit des UN – Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache
ist deutsch.
Sonstige Bestimmungen: Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos. Abänderungen
zu oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Persönlich erteilte Aufträge können nicht storniert werden. Schreib- und Rechenfehler in
unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen.

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